Rechtsprechung
BGH, 09.11.1951 - IV ZB 73/51 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 352
- NJW 1952, 99
- DB 1952, 16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1951 - IV ZB 33/51
Bevorzugte Umstellung abgetretener Forderungen
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - IV ZB 73/51
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung, an der er festhält, ausgesprochen, dass das Vorrecht des § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG durch Abtretung der Forderung nicht verloren geht, und zwar auch dann nicht, wenn der neue Gläubiger nicht zu dem bevorrechtigten Personenkreis gehört (Beschluss vom 12. Juli 1951 - IV ZB 33/51 -, NJW 51, 842).
- BGH, 08.04.1953 - II ZR 119/52
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zu der Frage einer Änderung von umstellungsbevorrechtigten Forderungen in solche Forderungen, die einer Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterliegen, schon wiederholt Stellung genommen worden (BGHZ 2, 229; 3, 352; Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk des BGH Nr. 2 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG; Nr. 3 zu EG BGB Art. 7 ff).Auch sonstige Gründe sind nicht ersichtlich, nach denen im vorliegenden Fall ausnahmsweise - vgl. dazu etwa den in BGHZ 3, 352 zur Entscheidung gestellten Sachverhalt - die Annahme einer Schuldumschaffung durch den Vertrag vom 2. März 1938 gerechtfertigt wäre.
- BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51
Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 135 NJW 1952, 99; vgl Däubler NJW 1952, 486 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52] und die dort erwähnten Entscheidungen des BGH). - BGH, 19.03.1954 - V ZR 16/53
Rechtsmittel
Andererseits hat der IV. Zivilsenat eine Novation angenommen, als eine bereits im Jahre 1852 begründete, durch Hypothek gesicherte Auseinandersetzungsforderung nach mehrfachem Gläubigerwechsel auf eine Bank unter wesentlichen Änderungen der Bedingungen des Schuldverhältnisses übergegangen war, nachdem schon im Jahre 1874 eine Stadtsparkasse Gläubigerin der Forderung gewesen war (Beschluß vom 9. November 1951 - IV ZB 73/51 - NJW 1952, 99). - BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
Rechtsmittel
Andererseits hat der IV. Zivilsenat eine Novation angenommen, als eine bereits im Jahre 1852 begründete, durch Hypothek gesicherte Auseinandersetzungsforderung nach mehrfachem Gläubigerwechsel auf eine Bank unter wesentlichen Änderungen der Bedingungen des Schuldverhältnisses übergegangen war, nachdem schon im Jahre 1874 eine Stadtsparkasse Gläubigerin der Forderung gewesen war (Beschluß vom 9. November 1951 - IV ZB 73/51 - NJW 1952, 99).